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Unser neues Projekt „Milch und MEHR tanken beim BioPrechel“ wird mit Mitteln aus dem LEADER-Fördertopf (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale, „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“), gefördert. Obwohl die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, sind wir bereits jetzt schon verpflichtet, die entsprechende Erläuterungstafel auch auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Und diese schaut genau so aus:

FörderhinweistafelMuM Kopie

 

Viele Bereiche unserer Wirtschaft und unseres Lebens wird von Vater Staat mitfinanziert. Gemeinhin spricht man dann von Subventionen. Vor allem wenn die Regierungen bestimmte Entwicklungen fördern und anschieben wollen, werden dafür oft großzügige Fördergelder ausgegeben. Aktuell erleben wir dies am Beispiel der Zuschüsse auf den Kauf von Elektroautos; mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld will man erreichen, dass die Firmen ihre Mitarbeiter nicht in die Arbeitslosigkeit schicken. Nicht zuletzt soll auch durch Kindergeld und Elterngeld eine höhere Geburtenrate erreicht werden. So profitiert eigentlich jeder Bürger auf die eine oder andere Weise von staatlichen Geldern.

Dies trifft auch auf die Landwirtschaft zu. Um den Anteil an Ökobetrieben zu erhöhen gibt es die sogenannte Umstellungsprämie für Neueinsteiger, baut man einen neuen Stall mit mehr Tierwohl, kann man Investitionszuschüsse beantragen. Auch für die Förderung des ländlichen Raumes gibt es einen eigenen Fördertopf. Hiermit werden Investitionen gefördert, die die Lebensqualität in ländlichen Gebieten erhalten und verbessern sollen, damit das Leben und arbeiten auf dem Land auch für junge Meschen attraktiv bleibt und die Abwanderung in die Großstädte gestoppt wird.

Als Unternehmen der Landwirtschaft ist man – wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch – am Erhalt von Fördergeldern interessiert, viele Investitionen könnte man ohne diese Möglichkeiten gar nicht stemmen. Auch wir beantragen für unseren Betrieb Mittel aus verschiedenen Fördertöpfen. Dies ist jedoch von den Geldgebern an verschiedene Auflagen gebunden. Eine der Auflagen, welche vor allem für die EU-Gelder gilt, ist dass man sich sozusagen als Empfänger von Fördergeldern outet. Deshalb gibt es auf unserem Blog diese Startseite, auf der wir unserer sogenannten Publizitätsvorschrift nachkommen.

dies ist die sogenannte „Erläuterungstafel“

In der Publizitätsvorschrift wird bestimmt, dass jeder Biobetrieb, der Fördergelder der EU beantragt bzw. am Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm zur Förderung der Biobetriebe teilnimmt und gleichzeitig eine gewerbliche Internetseite betreibt, dieses in seinem Internetauftritt auch angibt.

Für unseren Betrieb trifft dies zu, zumindest insoweit, dass wir am Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm mit unserem gesamten Betrieb teilnehmen. Auch wenn man bei uns übers Internet bis jetzt nichts kaufen kann, so dient unser Auftritt dazu, über unseren Betrieb, unsere Arbeit und auch über unsere Produkte zu informieren und somit letztlich auch zur Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.